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daß hier bei der Berechnung 6338 Rinder, von denen 1416 fatholisch find, unberücksichtigt bleiben müssen. Aber das ist für die Polen durchaus nicht ungünstig, jondern günstig, denn sie wirden dadurch, wie wir das bereits bei den Mittelschulen jehen, im Zahlenverhältnis noch ungünstiger itchen. Im Freistaat gibt es insgesamt 42 091 Volfs- und Mittelschüler, pen denen 17183, d. h. rund 40,5 Prozent fatholisch sind. Rechnet man - nun auch schon, daß alle polnischen Kinder, näntlich 1338, auch katholisch) ind, jo machen diese nur rund 7,75 Prozent der fatholischen Kinder aus. Diese Kinder verteilen sich auf die Schulen wie folgt: Gesamtzahl der Volfsschüler 38 164, davon 16 121, d. h. 42,25 Prozent fatholisch, von deit fatholischen 1324, d. h. 8,21 Prozent polnisch; Gesamtzahl der Kinder der Mittelschulen 3927, davon 1062, d. h. 27 Prozent katholisch, von diesen 14, d. h. 1,31 Prozent polnisch. — Also auch aus dieser Rechnung ergibt. fich, daß die Zahl der Polen höchstens 10 Prozent betragen kann, zumal man noch in Betracht zichen muß, daß viele Eltern ihre Kinder und sich als Polen bezeichnen aus reinen zweckmäßigkeitsgründen, um gewisje Vorteile ihrer Stellung nicht einzubüßen.
Das Freistaatgebiet war also firchenpolitisch unter zwei Diözesen geteilt, deren Bischofssite außerhalb seiner Grenzen lagen, der des fleineren Teiles im in Deutschland gelegenen Frauenburg, der des weitaus größeren mit Danzig felbst im polnisch gewordenen Pelplin. Wie sollten sich die Dinge nun in Zukunft gestalten? Sollte es so bleiben? An und für sich, d. h. wenn nicht schwerwiegende andere Momente dazwischen gefreten wären, hätte es so bleiben können, denn es ist nicht unbedingt nötig, daß die Diözesangrenzen mit den Landesgrenzen zusammenfallen, und wir haben genügend Beispiele, wo dies auch nicht der Fall ist. Aber Soch; ist es feit altersher firchlicher Brauch, daß die Diözesangrenzen tunlichst mit den Landesgrenzen übereinstimmen. Um aus der lebten Zeit nur einige Beispiele zu nennen, erinnern wir daran, daß vor 100 Jahren bei der vollzogenen Neuumgrenzung der damaligen Bistümer nach dem Wiener Frieden 1815 durch die Bulle De salute animarum, abgesehen von geringen Ausnahmen, streng darauf gesehen wurde, daß die Grenzen der Bistümer und der Staaten genau übereinstimmten. Auch als in Fahre 1871 Elsaß-Lothringen zu Deutschland kam, wurden die beiden Diözesen Straßburg und Mes bereits im Jahre 1874 aus dem Metropolitanverband von Besançon entlassen und die Grenzen ihrer Sprengel Durch Hinwegnahme und Hinzufügung so verändert, daß sie sich mit den Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich deckten. Auch die Abtrennung von Eupen-Malmedy von Köln nach dem Kriege, die Bildung einer eigenen Diözese und deren Vereinigung zur unierten Diözese Lüttich und Eupen-Malmedy durch die Bulle Eccesiae universae vom 30. Juli 1921 beweist das für die allerneueste Zeit.
Der innere Grund für diese Praris liegt auf der Hand. Die kirchliche Verwaltung der Diözesen wird dadurch wesentlich erleichtert, daß der Bischof in firchenpolitischen Angelegenheiten nur mit den Behörden des eigenen Landes zu verhandeln hat, daß bei diesen Verhandlungen nicht entgegenstehende nationale Momente hindernd in den Weg treten, was überhaupt wichtig ist, zumal angesichts der Verhältnisse, wie


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