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1. Daß die im Freistaat Danzig 3. Zt. zur Diözese Culm gehörigen Pfarreien von dieser abgetrennt und in den kirchlichen Angelegenheiten dem Bischof von Ermland unterstellt werden:
2. Daß aus diesen und den anderen 18 innerhalb des Freistaates gelegenen und zum Bistum Ermland gehörigen Pfarreien ein eigenes kirchliches Verwaltungsgebiet gebildet und einem besonderen Kommissar unterstellt werden, welchem die Erledigung der äußeren Angelegenheiten, wie Beziehung zum Freistaat (Patronat, Dotation, Leistungen), die Anstellung der Geistlichen u. a. in ähnlicher Weise zu übertragen wäre, wie es in der zur Erzdiözese Brag gehörenden Grafschaft Glaß schon der Fall ist.“
Das war auch die allgemeine Auffassung unter den deutschen Katholifen. Man schien zu ihr um jo mehr berechtigt, als bereits ein, wenn allerdings auch kleiner Teil, des Freistaatgebietes kirchlich zur Diözese Ermland gehörte, wenn man sich auch keinen Augenblick die dieser Regelung entgegenstehenden Schwierigkeiten verhehlte, vornehmlich den größten Widerst and Polens Dagegen, das eine solche Regelung durch Kom bei jeinen Aspirationen zweifellos als einen Akt der Unfreunds lichkeit oder zumindest des Mißtrauens Roms gegen Bolen auslegen würde. Aber troß dieser Bedenken ging in Danzig der einhellige Ruf der Katholiken deutscher Nationalität: Los von Culm! Hin zum Erm - land!, wenn diese Regelung auch nicht als die ausschließliche und einzig mögliche betrachten wurde, wenn man sich auf sie auch nicht unbedingt festlegte.
Die Loslösungsbestrebungen von Culm begannen bereits sehr früh und gingen in erster Linie, ja ausschließlich von Laienfeite aus. Der Klerus hielt sich vollständig im Hintergrunde, um keinen Zwiespalt in die eigenen Gemeinden hineinzutragen und kein Mißtrauen von der einen oder anderen Seite aufkommen zu lassen, da er als Seelsorger beide Teile, Deutsche und Polen, in gleicher Weise zu betreuen hatte. Auch lehnte er es zunächst mit Rücksicht auf den Diözesanbischof ab, fich aktiv an diesen Bestrebungen zu beteiligen. Aber doch mußte auch er eine klare Stellung einnehmen und sich selbst klar werden über den von ihm einzu: haltenden Weg, denn er mußte einheitlich handeln, um die katholische Kirche im Freistaat nicht in Gefahr zu bringen. Deshalb entschloß sich Pfarrer Sawakki, Pfarrer der St. Josephsgemeinde in Danzig, nicht als Pfarrer, sondern als preußischer Landtagsabgeordneter, die Pfarrer des Freistaatgebietes zu einer konferenz einzuberufen, für die u. a. auch folgender Punkt auf der Tagesordnung stand: „Unsere Stellung zum Projekt der Schaffung eines eigenen sommissariats für den Freistaatbezirk und eine Aenderung der bisherigen Diözesaneinteilung“. Diese Monferenz fand bereits am 1. September 1919 statt, aho noch zu einer Zeit, da der Friedensvertrag noch nicht unterzeichnet und Danzig noch mit Preußen verbunden war, wo man die Dinge aber schon überschauen konnte. Vom Culmer Anteil des Freistaates waren von den 18 Pfarrern 15 vertreten, alho nur drei (Hladau, Zoppot und Woklaff fehlten. Nach eingehender Aussprache wurde mit allen gegen eine Stimme folgender Beschluß gefaßt: „Die zur Diözese Culm gehörenden Pfarrer des Freistaates sind prinzipiell


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