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gehören, wollen ganz allein darüber entscheiden, ob und wann wir im Einpernehmen mit unserer obersten weltlichen Behörde mit dem Hl. Stuhl über kirchliche Fragen verhandeln wollen.
Ewer Eminenz! In der Kundgebung dieses Willens glauben wir uns eins mit der Kurie, die sich von Anfang an jede Einmischung des Staates in das firchliche Rechtsgebiet verbeten und jede Behinderung der Gläubigen im freien Verfehr mit kom verworfen hat. Wir halten es daher für unsere heiligste Pflicht, alle Eingriffe in die Freiheit unserer kirchlichen Angelegenheiten aufs schärfste abzuwehren. Wir erheben deshalb in großer machtvoller Stundgebung, zu der Abertausende herbeigeströmt sind, flammenden Protest gegen die Handlungsweise der polnischen Regierung und bitten den Hl. Stuhl ehrerbietigst um seinen Schut. Nach den trüben Erfahrungen, die wir bereits mit der polnischen Regierung zu verzeichnen haben, kann uns dieser Schuß, vor dem für das Wohl der Kirche unendlich viel abhängt, aber nur dann voll und ganz zuteil werden, wenn unsere wiederholte dringende Bitte erfüllt wird, daß baldmöglichst die katholische firchliche. Verwaltung der Freien Stadt Danzig ganz vom polnischen Bistum Culm losgetrennt und mit Rücksicht auf die 90 Prozent Katholiken deutscher Zunge dem benachbarten Bistum Ermland angegliedert wird, idem bereits von altersher ein großer Teil der Katholiken der jebigen Freien Stadt unterstellt ist“.
Um die Frage zu klären, auf welchem Wege der Senat mit kom zu rerkehren habe, ohne gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrages zil verstoßen, wandte sich die Danziger Regierung unter dem 13. Dezember 1921 in einer Denkschrift über die Lage an den Hohen Kommissar des Völker bundes in Danzig, der in Streitfällen zwischen Danzig und Polen die Entscheidung in erster Instanz zu fällen hat, und ersuchte diesen um Entscheidung des Streitfalles. Doch der Hohe Kommissar Tehnte ab unter dem Hinweis darauf, daß die Frage eine kirchliche Angelegenheit sei, in der er keine Stellung nehmen wolle.
Abermals wandte sich nun der Danziger Senat am 3. Januar 1922 in einer Note, die er wieder der polnischen Regierung zur Weiterbeförderung übermittelte, an den Hl. Stuhl, er möge mit der Regierung der Freien Stadt Danzig in Verbindung treten, um eine Neuregelung der firchenpolitischen Angelegenheit vorzunehmen. Doch auch diese Note hatte dasselbe Schicksal wie die erste, kolen lehnte auch jeßt die Weitergabe dieser Note nach Rom ab, und der Senat erhielt unter dem 17. Februar 1922 durch den Generalfommissar Polens in Danzig Plucinski, die Note mit folgendem Schreiben wieder zurück:
„Auf das Schreiben des Senats vom 3. 1. d. Js. Nr. S. 124/21 habe ich die Ehre, im Auftrage meiner Regierung folgendes zu erwidern:
„Auf sein früheres gegenständliches Schreiben, sowie auf die in der an den Herrn Oberkommissar des Völkerbundes gerichteten Denkschrift vom 13. Dezember 1921 enthaltene Stellungnahme in Angelegenheit der Freiheit der Auswärtigen Politik der Freien Stadt Danzig durch Polen bezugnehmend, stellt die polnische Regierung fest, daß das Schreiben des Senats vom 3. 1. D. Js. durch die polnische Regierung dem Apostolischen Stuhl
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