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„Als die Katholiken deutscher Muttersprache durch die Danziger Staatsregierung eine ihren Wünschen entsprechende Eingabe an den päpstlichen Stuhl richteten, wurde diese Note vom polnischen Auswärtigen Amt, dem nach dem Friedensvertrag die Führung der auswärtigen Angelegenheiten zusteht, nicht weitergegeben, jodaß ein direfer Verkehr der hiesigen Staatsregierung mit der Biurie unterbunden worden ist. Gegen diesen Eingriff einer Regierung in die kirchliche Freiheit und die firchlichen Rechte wurde natürlich wiederum Protest erhoben. Dazu kommt noch, daß die polnische Staatsregierung in dem zu Polen gefommenen Gebiet der Diözese Culm jede Aeußerung deutschen katholischen Wejens unterdrückt und zwei Domherren, von denen einer in Danzig war, des Landes gewaltsam verwiesen hat.
„Durch all diese Vorgänge ist naturgemäß eine gewaltige Erregung in unsere Bevölkerung hineingetragen worden, die das religiöse Leben und das Wohl der Kirche in unserem Lande außerordentlich gefährdet. Mit großer Sorge jehen wir Pfarrer, die wir uns bisher neutral verhalten haben, der Zukunft entgegen. Wir erachten eine Neuordnung der firch: lichen Verhältnisse für unbedingt notwendig.
„ Diese Neuordnung der firchlichen Verhältnisse ist auch aus anderen Gründen notwendig:
„1. Durch die Verfassung unseres Landes ist die Trennung von Kirche und Staat nicht vorgesehen. Der Staat hat deshalb die Rechte und Pflichen übernommen, die früher der preußische Staat hatte. Die Verhandlung der Staatsregierung mit zwei Bischöfen, die beide ihren Wohnsik im Auslande haben, erschwert der Geschäftsgang außerordentlich. Dazu kommt, daß die Gefeßgebung in den zu Deutschland und zu Polen gehörenden Teilen eine andere ist als im Danziger Staate. Die Danziger Staatsregierung hat mancherlei Beziehungen zur Kirche auf Grund des Patronatsrechts und auf Grund der Besoldungspflichten für die Geistlichen, die hauptsächlich vom Staate getragen werden. Eine Nichterfüllung oder Verzögerung dieser Verpflichtungen würde die katholische Bevölkerung in eine außerordentliche firchliche Notlage bringen.
„1. Jn der Natur der Verhältnisse liegt es, daß die polnische Regierung stets durch den in ihrem Lande wohnenden Bischof einen Einfluß in polnischem Sinne auf die kirchlichen Verhältnisse des Freistaates wird gewinnen wollen. Die auf Wahrung und Erhaltung des deutschen Charakters Danzigs eingestellte Regierung der Freien Stadt Danzig wird dem stets Widerstand entgegenstellen. Die schwersten Komplikationen können sich daraus ergeben. Die katholische Bevölkerung kommt in einen schweren Konflikt bei der Frage: wem sie folgen soll, der Danziger Regierung, die ihre nationalen und völkischen Rechte vertritt, oder der firchlichen Obrigkeit, der sie ihrem Gewissen verpflichtet ist. Die deutsche katholische Bevölkerung hat sich in solchen Fällen stets geschlossen auf die Seite der Kirche gestellt, wie es die Geschichte der leßten Jahrzehnte beweist Wir befürchten aber, daß dieses bei der Danziger fatholischen Bevölkerung in solchen Streitfällen, die einen nationalen Einschlag haben oder als jo geartet hingestellt werden fönnen, in Zukunft nicht geschehen wird. Nach reiflicher Ueberlegung und nach einer langen Wartezeit, in der wir uns


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