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casus belli, als Akt höchster Unfreundlichkeit Polen gegenüber betrachten. Andererseits konnte und wollte der Vatikan die Wünsche der überwältigender Mehrzahl der Katholiken Danzigs, von deren Berechtigung er überzeugt war, nicht umgehen bzw. unbeachtet lassen, ja ausdrücklich gegen jie handeln. Zum dritten hätte es auch eine Unfreundlichkeit gegenüber Deutschland bedeutet, wenn der noch zur Diözese Ermland gehörige Teil des Freistaates einfach vom deutschen Ermland losgelöst und der Oberhoheit der polnischen Diözese Culm unterstellt worden wäre. Eine solche Handlungsweise wäre auch von Deutschland zweifellos um jo mehr als unfreundlicher Aft ausgelegt worden, als zwischen Deutschland und dem Vatikan noch immer die Bestimmungen der Bulle De salute animarum gelten, durch die die Bistumsgrenzen gezogen waren.
Aus diesem Widerstreit der Meinungen galt es den richtigen und möglichen Ausweg zu finden, der allen Beteiligten, vor allem aber den Danziger Katholiken das gab, was sie zu beanspruchen berechtigt waren, und der auch unnötige Verbitterungen und Mißstimmungen vermied. Und der Vatikan hat in seiner flugen und durchaus neutralen nur den Bes Cürfnissen des Katholizismus Rechnung tragenden Politif diesen Weg schnell gefunden, und zwar so, wie ihn der Danziger Pfarrflerus selbst in seiner Eingabe vom 31. Dezember 1921 dem Hl. Stuhl in Vorschlag gebracht hatte.
In seiner Antwort auf die bereits mitgeteilten Interpellationen im polnischen Sejm hatte Minister Skirmut noch am 15. Dezember 1921 am Schlusse erklärt: „Für die Zwischenzeit (d. h. bis zum Abschluß des Konkordats zwischen dem Vatikan und Polen) haben wir die Versicherung erhalten, daß an dem status quo nichts geändert wird". Diese Erklärung schuf in Danzig nicht geringe Unruhe, denn man weiß, daß Konfordatsverhandlungen sich gewöhnlich sehr in die Länge ziehen, und man war in Danzig überzeugt, daß dies auch bei dem polnischen Konkordat der Fall fein würde, so daß die damaligen unhaltbaren Zustände unter Umständen noch jahrelang hätten bestehen können. Und tatsächlich haben sich die Verhandlungen ja auch noch recht lange ausgedehnt, erst am 2. Juni 1925, also nahezu volle vier Jahre später, wurde das Konkordat ratifiziert, nachdem es am 10. Februar desselben Jahres abgeschlossen worden war. Außerdem mußte man in Danzig befürchten, daß Polen unter Umgehung Danzigs bestrebt sein würde, dies Konkordat vollständig, d. h. auch hinsichtlich seiner Bestimmungen über die Diözesangrenzen, auf Danzig aus: zudehnen, so daß dann Danzig dauernd mit der polnischen Diözese Culm verbunden geblieben wäre, was außerordentliche Nachteile für das firchliche Leben Danzigs nach sich gezogen hätte, selbst wenn in Danzig ein eigenes, Sann von der Diözese Culm natürlich vollständig abhängiges Generalvikariat geschaffen worden wäre.
Aber die Angaben des polnischen Ministers Skirmut entsprachen offenbar nicht den Tatsachen, der Vatikan beabsichtigte vielmehr so schnell als möglich eine Regelung der Verhältnisse eintreten zu lassen, wie es im Jnieresse Danzigs lag, ganz ohne Rücksicht auf die entgegenstehenden polnischen Wünsche und Bemühungen, und er hat dies auch getan. Bereits etter dem 22. April 1922 konnte dem Prälaten Sawatzki in Danzig auf


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