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glaubte ziehen zu dürfen, daß Danzigs Interessen Gefahr drohte und daß womöglich einmal ein Zeitpunkt eintreten fönnte, auf den Polen zweifellos hinstrebte, daß die Apostol. Administratur Danzig in irgendwelche Abhängigkeit von Polen kommen oder gar aufgehoben werden fönnte. Diesen Befürchtungen gaben sie Ausdruck in einer von der Organisation Danziger fatholiken deutscher Nationalität für den 12. Juli 1925 ein: berufenen Massenversammlung, in der ihr Vorsißender Direktor Dr. Schulte zunächst die möglichen Gefahren darlegte, die in einer nach stehend mitgeteilten, dem HI. Stuhle übermittelten Resolution zusammengefaßt wurden, in der auch gleichzeitig die Bitte um Errichtung einer eremten Diözese Danzig ausgesprochen wurde:
,,Die Organisation der Statholifen deutscher Nationalität der Freien Stadt Danzig hat heute im größten Saale Danzigs eine Versammlung einberufen, in der die Frage geprüft wurde, ob und inwieweit der Art. III des polnischen Konkordats, der u. a. besagt, daß die „Machtbefugnisse“ 35) des Apostolischen Nuntius in Warschau sich auch auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig erstrecken sollen, der nationalen Selbständigkeit der Katholifen deutscher Nationalität der Freien Stadt Danzig, die nach amlicher Feststellung mindestens 90 Prozent der gesamten 140 000 Ratholifen der Freien Stadt Danzig ausmachen, Abbruch tun könnten.
„Die zu Tausenden zählende Versammlung stellt sich cinmütig auf den Standpunkt. daß diese Gefahr bei dem ausgesprochenen Willen der polnischen Regierung, die fatholische Kirche der Freien Stadt Danzig einein polnischen Bistum zu unterstellen, besteht.
„Die unterzeichnete Organisation weiß selbstverständlich genau, daß der Hl. Stuhl bei der Abfassung des Art. III des polnischen Konkordats nicht im entferntesten daran gedacht hat, den Statholifen der Freien Stadt Danzig jeßt und in Zukunft ihre nationale Selbständigkeit zu beeinträchtigen. Wer aber, wie wir, die politischen Bestrebungen Polens auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig fennt, der wird wissen, daß der Apostolische Nuntius in Warschau mit der Zeit den Forderungen Polens nachfommen und betreffend die fatholifen der Freien Stadt Danzig Maßnahmen ergreifen oder Anregungen an den Hl. Stuhl geben könnte. dic dem ausgesprochen deutschen Charakter Danzigs zuwiderlaufen. Diese großen Gefahren ichen wir bei einer eventuellen Abberufung unseres Hochw. Herrn Oberhirten, Grafen D'Rourf, in einer eventuellen Neubeseßung der Administratur mit einem Nachfolger polnischer Nationalität oder Gesinnung, und in ferneren Zeiten in einer eventuellen Aufhebung ter Apostolischen Administratur und in ihrer gleichzeitigen Wiedervereinigung mit dem polnischen Bistum Culm.
,,Diese Wendung der Dinge wäre aber für uns große Zahl fiatholifen deutscher Nationalität mit Rücksicht auf die leider bestehenden nationalen Gegenjäße ein kaum zu ertragender Zustand.
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35) Damals war der Tert des Konkordats nur durch die Uebersebungen in der Presse bekannt, die vielfach ungenau waren. Im Original steht „pouvoirs", was juristisch unserem Worte „Vollmachten" entspricht.


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