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Die Art und Weise aber, unter welchen Formalitäten der VI. Stuhl die Neuregelung getroffen hatte, ist für Danzig durchaus nicht bedcutungslos, fie beweist vielmehr, daß der Hl. Stuhl die Forderungen der deutschen Katholiken Danzigs, daß Polen in diese Angelegenheit nicht hineinzureden habe, sondern daß es eine i nne re Angelegenheit Danzigs sei, die Danzig in direftem Verkehr mit Rom zu bereinigen hat, voll und ganz anerkannt hat. Denn ?olen ist im Verkehr zwischen Danzig und Polen seitens des HI. Stuhles selbst ausgeschaltet worden, der Hl. Stuhl hat sich der Vermittlung Polens nicht bedient. Keines der offiziellen Schriftstücke ist vom Vatikan durch die polnische Regierung bzw. die polnische diplomatische Vertretung beim Vatikan gefandt worden. Der neue Bischof wandte sich im offiziellen Auftrage des Kardinal-Staatssekretärs zum ersten Male durch den Völkerbundsfommissar an den Senatspräsidenten von Danzig und teilte diejem jo die Errichtung der Administratur und seine Ernennung mit, und auch der Päpstliche Nuntius in Warschau, der, das sei besonders betont, dort nicht Vertreter der polnischen Regierung ist, sondern nur des Papstes, teilte die Ernennung des Apostolischen Delegaten gleichfalls direft dem Danziger Senatspräsidenten mit. Es ist dies ein Beweis dafür, daß kom einmal die volle Souveränität Dan zi gs anerkennt, andererseits aber auch dafür, daß es nicht duldet, daß sich in die Kegelung kirchlicher Angelegenheiten ein Dritter drängt..
Das zweite Stadium: Die Errichtung der Diözese Danzig.
In die Danziger Katholifen deutscher Nationalität war vollkommene Beruhigung und Zufriedenheit eingezogen, ihre Wünsche und Hoffnungen waren durch Errichtung der Apostolischen Administratur zunächst befriedigt, ihre Befürchtungen zerstreut, und die Erfahrung zeigte ihnen, daß ihre kirchlichen und nationalen Rechte in jeder Weise gewahrt blieben. Da famen neue Unruhen in die Katholiken deutscher Nationalität, als der Tert des am 10. Februar 1925 durch den Stardinal-Staatssekretär und die Vertreter Polens, Skrzynskis und Stanislaus Grabskis, abgeschlossenen fonkordats zwischen dem Vatikan und Polen bekannt wurde. Hier war es der lekte Saß des Artikels III, der die Danziger deutschen Katholiken in Beunruhigung verjezte:
„Um die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem HI. Stuhl und der Republik Polen aufrecht zu erhalten, wird ein Apostolischer Nuntius in Polen und ein Botichafter der Republik beim Hl. Stuhle residieren. Die Voll ma ch ten des Apostolischen Nuntius in Polen erit reden ich auch auf daß Gebiet der Freien Stadt Danzig."
Es ist ausschließlich Sache des Hl. Stuhles, die Vollmachten seines Nuntius zu bestimmen, und so hätte auch kein deutscher Danziger etwas dagegen einzuwenden gehabt, wenn der HI. Vater den Nuntius in Warschau mit den entsprechenden Vollmachten für die Apostolische Administratur Danzig betraut hätte. Aber in Danzig wandte man sich dagegen: daß hier eine entsprechende Bestimmung in das fionkordat auf: genommen wurde, das lediglich ein Vertrag zwischen dem Hl. Stuhl


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