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„Hieraus ergibt sich, daß das Gebiet der Freien Stadt Danzig nunmehr in kirchlicher Hinsicht zwei verschiedenen ausländischen Staaten angehörigen Bistümern untersteht, ein Zustand, der wegen der verschiedenartigen Behandlung der kirchlichen Fragen in den beiden Hälften des Staatsgebietes der Freien Stadt Donzig für das katholische Kirchliche Leben von Den nachteiligsten Folgen begleitet sein kann. Auch in der Staatsverwaltung ergeben sich unlösliche Unzuträglichkeiten. Die Verfassung der Freien Stadt Danzig sieht eine Trennung von Kirche und Staat nicht vor. Die Staatsregierung würde daher stets mit zwei bischöflichen Be. hörden, die in zwei verschiedenen ausländischen Staaten liegen, zu verhandeln haben. Beide Staaten haben aber verschiedene Nationalität. Die Statholiken des Bistums Culm, soweit sein Sprengel außerhalb des Tanziger Staatsgebietes liegt, gehören größtenteils der polnischen Natio: nalität an. Die Katholiken des Culmer Anteils des Freistaatsgebiete: dagegen sind größtenteils Deutsche, denn die Katholiken des Freistaatgebietes im ganzen sind etwa zu 9/10 deutscher Nationalität. Wir weisen zum Nachweise dafür auf das Ergebnis der lezten auf Grund des gleichen, allgemeinen und geheimen Wahlrechts für Männer und Frauen vorgenommenen politischen Wahlen hin Nach diesen gehörten von der Gesamtheit der Staatsangehörigen nur etwa 6 Prozent der polnischen Nationalität an. Es ist nun ohne weiteres anzunehmen, daß der bischöfliche Stuhl von Culm als polnischer Bischofssik je länger je mehr auch Polnische Tendenzen verfolgen wird und verfolgen muß.
„Damit würde er sich in Widerspruch seken mit 9/10 der Danziger katholischen Bevölkerung und schwere Gewissenskonflikte würden bei demfelben unvermeidlich sein. Auch für das gesamte staatliche Leben müßten hieraus die nachteiligsten Folgen notwendig entspringen. Das Bistum Ermland hingegen ist fast unverändert beim Deutschen Reich geblieben. Hier ist katholische Bevölkerung polnischer Nationalität nicht in dem Umfange vorhanden, daß es dazu führen könnte, polnische nationale Tendenzen in den Vordergrund treten zu lassen. Es sind also von Seiten des Bistums Ermland solche Unzuträglichkeiten, wie sie sich beim Bistum Culm in Zukunft ergeben werden, nicht zu erwarten. Unser Wunsch, in dem wir uns mit den Wünschen fast der gesamten katholischen Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig begegnen, geht nun dahin, es möchte bei der bevorstehenden Neuregelung der kirchlichen Verhältnisse in den östlichen deutschen Landesteilen und in den früher zu Deutschland Gehörigen Gebieten das Gebiet der Freien Stadt Danzig einheitlich nur einem Bistum, und zwar dem Bistum Ermland angegliedert werden. Die Gebiete östlich und westlich der Weichsel in unserm Staate weisen in völkischer und kultureller Beziehung keinerlei Verschiedenheiten auf. Die Einheit der kirchlichen Verwaltung ist daher für sie ebenfalls das einzig Gegebene. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig hat, wie bemerkt, räumlich bereits zur Hälfte dem Bistum Ermland angehört. Es dürfte daher der Wunsch der Danziger katholiken, der auch bereits in einer großen Versammlung zum Ausdurd gebracht worden ist, durchaus berechtigt erscheinen, nunmehr in vollem Umfange dem Bistum Ermland angegliedert werden


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