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Die Diözese Danzig ›
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„Hieraus ergibt sich, daß das Gebiet der Freien Stadt Danzig nunmehr in kirchlicher Hinsicht zwei verschiedenen ausländischen Staaten angehörigen Bistümern untersteht, ein Zustand, der wegen der verschiedenartigen Behandlung der kirchlichen Fragen in den beiden Hälften des Staatsgebietes der Freien Stadt Donzig für das katholische Kirchliche Leben von Den nachteiligsten Folgen begleitet sein kann. Auch in der Staatsverwaltung ergeben sich unlösliche Unzuträglichkeiten. Die Verfassung der Freien Stadt Danzig sieht eine Trennung von Kirche und Staat nicht vor. Die Staatsregierung würde daher stets mit zwei bischöflichen Be. hörden, die in zwei verschiedenen ausländischen Staaten liegen, zu verhandeln haben. Beide Staaten haben aber verschiedene Nationalität. Die Statholiken des Bistums Culm, soweit sein Sprengel außerhalb des Tanziger Staatsgebietes liegt, gehören größtenteils der polnischen Natio: nalität an. Die Katholiken des Culmer Anteils des Freistaatsgebiete: dagegen sind größtenteils Deutsche, denn die Katholiken des Freistaatgebietes im ganzen sind etwa zu 9/10 deutscher Nationalität. Wir weisen zum Nachweise dafür auf das Ergebnis der lezten auf Grund des gleichen, allgemeinen und geheimen Wahlrechts für Männer und Frauen vorgenommenen politischen Wahlen hin Nach diesen gehörten von der Gesamtheit der Staatsangehörigen nur etwa 6 Prozent der polnischen Nationalität an. Es ist nun ohne weiteres anzunehmen, daß der bischöfliche Stuhl von Culm als polnischer Bischofssik je länger je mehr auch Polnische Tendenzen verfolgen wird und verfolgen muß. ››› ![]() |